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Nachweisführung

Die Nachweisführung belegt lückenlos und nachvollziehbar überprüfbar, dass ein Produkt, ein Teilsystem oder ein Prozess die jeweils geltenden Anforderungen aus Normen, Regelwerken, Spezifikationen und Gesetzen tatsächlich erfüllt. Im Eisenbahnwesen ist sie zentral für die Konformitätsbewertung und die Zulassung von Fahrzeugen: Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität beschreiben technische Anforderungen und deren Nachweisführung, deren Erfüllung durch benannte Prüfstellen im Rahmen eines EG-Prüfverfahrens bescheinigt wird. Auch im Rahmen der Instandhaltungsverantwortung ist eine durchgängige Dokumentation über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus verpflichtend vorgeschrieben. Eine belastbare Nachweisführung schafft Rechtssicherheit, erleichtert Audits und ist häufig Grundlage für spätere Haftungsfragen.

Abkürzung:

Quelle:

Richtlinie (EU) 2016/797; Durchführungsverordnung (EU) 2019/779; DIN EN ISO/IEC 17025.