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Gutachten bei Graffitischäden an Schienenfahrzeugen

Der sichtbare Teil eines Graffitischadens verschwindet mit der Reinigung. Der bewertbare Teil bleibt: angegriffene Beschichtung und geätzte Scheiben, dazu eine Lackfläche, die jede weitere Reinigung schlechter verträgt. Wir stellen fest, was übrig bleibt, und beziffern es.
Bei Graffiti wird meist nur die Reinigung abgerechnet. Der Schaden geht darüber hinaus. Lösemittelhaltige Farben dringen in die Beschichtung ein, und aggressive Reiniger nehmen bei jedem Durchgang etwas Schichtdicke mit. Geätzte oder zerkratzte Verglasung lässt sich überhaupt nicht reinigen, sondern nur tauschen. Wer nur diese eine Rechnung geltend macht, trägt den Rest selbst.
Die Reinigung ist die Rechnung. Der Schaden ist das, was die Beschichtung danach noch aushält.

Worum es bei Graffitischäden geht

Wir nehmen den Zustand vor der Reinigung auf und dokumentieren, welche Flächen betroffen sind und wie tief die Farbe in den Schichtaufbau eingedrungen ist. Daraus ergibt sich, welches Verfahren die Beschichtung noch verträgt und ab wann eine Neulackierung günstiger ist als ein weiterer Durchgang.

Die zweite Hälfte der Arbeit ist die Bezifferung. Sie wird an zwei Stellen gebraucht: im zivilrechtlichen Regress gegen den Verursacher und im Strafverfahren, wo die Schadenhöhe in die Bewertung der Tat einfließt. Bei Flotten mit wiederkehrenden Schäden werten wir zusätzlich aus, an welchen Abstellorten und zu welchen Zeiten sie auftreten.

Typische Einsatzfälle


Nach der Reinigung sieht die Fläche stumpf oder fleckig aus
Ein Fahrzeug wurde mehrfach besprüht und mehrfach gereinigt
Die Versicherung erstattet die Reinigung, den Lackschaden aber nicht
Für den Regress gegen den Verursacher fehlt eine bezifferte Schadenhöhe
Die Staatsanwaltschaft benötigt eine Angabe zur Schadenhöhe
Verglasung ist geätzt oder zerkratzt und lässt sich nicht reinigen
Vorgehen

Unser Vorgehen

Die Bewertung von Graffitischäden folgt einer Prüfung der Oberfläche und des Untergrunds, gefolgt von einer fachlichen Einschätzung der geeigneten Reinigungs- oder Instandsetzungsmaßnahme.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Eine Aufnahme des Schadens vor der Reinigung, solange er belegbar ist
    • Bewertung, welches Reinigungsverfahren die Beschichtung noch verträgt
    • Bezifferung der Schäden, die nach der Reinigung zurückbleiben
    • Eine Forderungshöhe, die einer Prüfung durch die Gegenseite standhält
    • Bei Flotten eine Auswertung nach Abstellort und Häufigkeit
    • Erfahrung mit Lackaufbauten und Oberflächen unterschiedlicher Fahrzeugtypen
    FAQ

    Häufige Fragen
    zu Graffitischäden

    Warum braucht ein Graffitischaden ein technisches Gutachten?
    Weil nicht jede Reinigungsmethode für jede Fahrzeugoberfläche geeignet ist. Eine falsche Behandlung kann den Lack- oder Korrosionsschutz zusätzlich beschädigen.
    Wer trägt die Kosten für die Begutachtung?
    Das hängt vom Einzelfall ab, häufig wird die Begutachtung im Rahmen einer Versicherungsregulierung beauftragt.
    Wird auch die Reinigungsmethode selbst bewertet?
    Ja, ein Bestandteil der Begutachtung ist die Einschätzung, welches Reinigungsverfahren für die betroffene Oberfläche technisch geeignet ist.
    Gilt das Gutachten auch für wiederholte Vandalismusschäden?
    Ja, insbesondere bei Fahrzeugflotten mit wiederkehrenden Schäden kann eine strukturierte Bewertung helfen, Muster und geeignete Präventionsmaßnahmen zu erkennen.
    Kontakt

    Wenn die Reinigung bezahlt wird und der Lackschaden nicht

    Schicken Sie uns Fotos der betroffenen Flächen und die Angabe, wie oft das Fahrzeug bereits gereinigt wurde. Wir sagen Ihnen, ob eine Begutachtung vor Ort sinnvoll ist und welche Schäden sich jetzt noch belegen lassen.
    Direktkontakt
    Dr. Thomas Steiner
    Jetzt anfragen