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Gerichtsgutachten für Schienenfahrzeuge und Infrastruktur
Worum es bei Gerichtsgutachten geht
Das Gericht bestimmt mit dem Beweisbeschluss, was zu klären ist. Wir prüfen zuerst, ob die Beweisfrage technisch beantwortbar ist und welche Anknüpfungstatsachen dafür feststehen müssen. Fehlen Unterlagen oder hat sich der Zustand des Objekts seit dem Ereignis verändert, teilen wir das dem Gericht mit, statt die Lücke durch Annahmen zu schließen.
Für bahnspezifische Fragestellungen sind öffentlich bestellte Sachverständige selten. § 404 Abs. 2 ZPO lässt die Bestellung anderer Sachverständiger zu, wenn besondere Umstände es erfordern, und im System Bahn ist das regelmäßig der Fall. Dr. Thomas Steiner ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 personenzertifiziert und von der Deutschen Akkreditierungsstelle als Fachexperte für den Schienenverkehr benannt. In dieser Rolle prüft er im Auftrag der DAkkS die Fachkompetenz von Inspektions- und Zertifizierungsstellen, etwa im Anwendungsbereich der ECM-Verordnung (EU) 2019/779 und bei der Zulassung von Bahnfahrzeugen und Bahninfrastruktur.
Typische Einsatzfälle
Unser Vorgehen
Ihre Vorteile im Überblick
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Eine Beantwortung, die sich exakt an der Beweisfrage hält
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Trennung zwischen gesicherten Anknüpfungstatsachen und gutachterlicher Bewertung
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Eine Darstellung, die auch ohne technische Vorkenntnisse nachvollziehbar bleibt
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Belastbarkeit bei kritischen Einwendungen der Parteien
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Erläuterung der Feststellungen im Termin
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Von deutschen Gerichten wiederholt als Sachverständiger bestellt