Das Wertgutachten ermittelt einen Wertbegriff unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Abnutzung und aktueller Marktlage zu einem festgelegten Stichtag. Für Grundstücke ist beispielsweise nach § 198 BewG der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts unter anderem durch das Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen möglich, sofern die Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert ist. Ein belastbares Wertgutachten weist bei Bedarf mehrere Wertbegriffe parallel aus, etwa Markt- und Wiederbeschaffungswert, damit der Auftraggeber je nach Zweck den passenden Wert heranziehen kann. Klar abzugrenzen ist das Wertgutachten vom Schadgutachten, das einen konkreten Schaden statt eines allgemeinen Wertes bewertet.