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Technische Expertisen und Prüfberichte für die Bahntechnik
Ein Prüfbericht hält fest, was geprüft wurde, mit welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis. Er belegt damit einen Zustand zu einem definierten Zeitpunkt, nachvollziehbar für Dritte, die bei der Prüfung nicht dabei waren.
Der Unterschied zum Gutachten liegt im Auftrag. Ein Gutachten beantwortet eine Frage, die zwischen Beteiligten strittig ist. Ein Prüfbericht dokumentiert eine Prüfhandlung nach vorher festgelegtem Umfang, unabhängig davon, ob jemand das Ergebnis bestreitet. Beides beruht auf derselben fachlichen Grundlage und führt zu unterschiedlichen Dokumenten.
Ein Prüfbericht ist erst dann etwas wert, wenn jemand nachvollziehen kann, wie geprüft wurde.
Worum es bei Technischen Expertisen geht
An Schienen, Weichenbauteilen und geschweißten Stahlkonstruktionen kommen zerstörungsfreie Prüfverfahren zum Einsatz. Ultraschall findet Fehler im Werkstoffinneren, Wirbelstrom erfasst oberflächennahe Rollkontaktermüdung, Magnetpulver zeigt Oberflächenrisse, und die Sichtprüfung bleibt in vielen Fällen der erste Schritt. Welches Verfahren trägt, hängt davon ab, wo der Fehler erwartet wird und wie zugänglich das Bauteil ist.
Für Beton gelten andere Verfahren als für Stahl, die Prüfung von Betonschwellen behandeln wir deshalb gesondert. Für Konformitätsbewertungen an Güter- und Personenwagen sowie an Lokomotiven und Triebzügen ist Dr. Thomas Steiner von der Deutschen Akkreditierungsstelle als Fachexperte benannt.
Typische Einsatzfälle
Vor der Inbetriebnahme ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen
An einer Schiene besteht Verdacht auf einen Fehler im Werkstoffinneren
Head-Checks an der Schienenoberfläche sollen erfasst und eingestuft werden
Ein Bauteil soll gegen die einschlägigen Regelwerke geprüft werden
Ein vorliegender Prüfbericht soll fachlich gegengelesen werden
Für eine Ausschreibung wird eine technische Bewertung der Angebote gebraucht
Vorgehen
Unser Vorgehen
Technische Expertisen und Prüfberichte folgen einem strukturierten Ablauf aus Unterlagenprüfung, technischer Untersuchung und gutachterlicher Einordnung, angepasst an Anlass und Prüfumfang.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.
Ihre Vorteile im Überblick
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Ein Prüfbericht, der Verfahren, Umfang und Ergebnis getrennt ausweist
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Auswahl des Prüfverfahrens nach dem erwarteten Fehlerbild
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Zerstörungsfreie Prüfung an Schiene, Weiche und geschweißten Bauteilen
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Einstufung der Befunde statt reiner Auflistung
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Dokumentation, die auch Jahre später nachvollziehbar bleibt
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Von der DAkkS benannter Fachexperte für Konformitätsbewertungen an Schienenfahrzeugen
FAQ
Häufige Fragen
zu Technischen Expertisen und Prüfberichten
Was unterscheidet eine technische Expertise von einem Schadgutachten?
Eine technische Expertise bezieht sich nicht zwingend auf einen konkreten Schaden, sondern auf Fragen zu Konformität, technischem Zustand oder Ausführungsqualität.
Wer benötigt technische Prüfberichte?
Benötigt werden sie unter anderem von Herstellern, Betreibern, Instandhaltungswerken und Behörden im Rahmen von Abnahmen oder Qualitätsprüfungen.
Welche Regelwerke werden bei der Prüfung berücksichtigt?
Berücksichtigt werden die für den jeweiligen Prüfgegenstand einschlägigen technischen Regelwerke und Normen im System Bahn.
Kann eine technische Expertise auch vor einer Anschaffung erstellt werden?
Ja, eine technische Expertise kann auch im Vorfeld einer Anschaffung oder Beauftragung zur Klärung offener technischer Fragen erstellt werden.
Kontakt
Wenn ein Nachweis gebraucht wird und niemand die Prüfung belegen kann
Nennen Sie uns das Bauteil und die Frage, die der Prüfbericht beantworten soll. Wir sagen Ihnen, welches Verfahren dafür geeignet ist und ob eine Prüfung vor Ort oder im Labor nötig wird.
Direktkontakt
Dr. Thomas Steiner
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