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Schadgutachten und Reparaturkonzepte für Schienenfahrzeuge

Nach einem Schadenereignis muss zweierlei feststehen: was den Schaden verursacht hat und wie das Fahrzeug wieder in einen einsatzfähigen Zustand kommt. Wir ermitteln die Ursache am Bauteil und erarbeiten ein Instandsetzungskonzept, das eine zertifizierte Werkstatt auch ausführen darf.
Viele Schadgutachten beschreiben den Zustand nach dem Ereignis und hören dort auf. Für den Halter fängt das Problem danach erst an. Er braucht eine Instandsetzung, die technisch trägt und die eine Werkstatt mit der passenden Zulassung überhaupt umsetzen darf. Daran entscheidet sich, ob aus dem Gutachten ein wieder einsatzfähiges Fahrzeug wird.
Ein Reparaturkonzept, das niemand ausführen darf, ist kein Konzept.

Worum es bei Schadgutachten geht

Wir beginnen am Bauteil. Welche Kräfte haben gewirkt, und reicht die Schädigung bis in tragende Strukturen? Bei geschweißten Komponenten prüfen wir zusätzlich, ob die Naht selbst versagt hat oder ob sie den Schaden nur weitergeleitet hat.

Schweißtechnische Instandsetzungen an Schienenfahrzeugen sind in DIN EN 15085 geregelt, für die Instandsetzung eigens in Teil 6. Welche Zertifizierungsstufe die ausführende Werkstatt braucht, hängt an der Schweißnahtgüteklasse des betroffenen Bauteils. Ein Konzept, das diese Zuordnung offenlässt, kann in der Werkstatt niemand umsetzen. Wir benennen sie deshalb im Gutachten. Dr. Thomas Steiner ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle unter anderem für Festigkeit und Strukturmechanik von Schienenfahrzeugkomponenten sowie für Fügetechnik und Schweißen als Fachexperte benannt.

Typische Einsatzfälle


Nach einem Unfall ist unklar, ob tragende Strukturen betroffen sind
Die Werkstatt lehnt die Instandsetzung ab oder meldet Bedenken an
An einer geschweißten Baugruppe ist ein Riss aufgetreten
Dieselbe Schadensart tritt an mehreren Fahrzeugen der Baureihe auf
Offen ist, ob sich die Instandsetzung gegenüber einer Ersatzbeschaffung noch lohnt
Für die Instandsetzung fehlt eine belastbare technische Vorgabe
Vorgehen

Unser Vorgehen

Die Begutachtung folgt einem klaren Ablauf aus Unterlagenprüfung, technischer Untersuchung, Ursachenanalyse und der Erarbeitung eines Reparaturkonzepts.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Eine belegte Aussage dazu, wodurch der Schaden entstanden ist
    • Bewertung der Schädigung bis in die tragende Struktur
    • Ein Instandsetzungskonzept mit Zuordnung der Schweißnahtgüteklasse
    • Angabe, welche Zertifizierungsstufe nach DIN EN 15085-2 erforderlich ist
    • Eine Entscheidungsgrundlage für Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung
    • Von der DAkkS benannter Fachexperte für Fügetechnik und Schweißen
    FAQ

    Häufige Fragen
    zu Schadgutachten und Reparaturkonzepten

    Was gehört zu einem Schadgutachten?
    Ein Schadgutachten umfasst die Feststellung der Schadenursache, die Einordnung des Schadenumfangs sowie in der Regel ein Reparaturkonzept mit Kosteneinschätzung.
    Wann ist ein Reparaturkonzept sinnvoll?
    Ein Reparaturkonzept ist sinnvoll, wenn nach einem Schaden geklärt werden muss, ob und wie eine technisch fundierte Instandsetzung möglich ist.
    Wer beauftragt Schadgutachten typischerweise?
    Auftraggeber sind unter anderem Fahrzeughalter, Versicherer, Werkstätten und Leasinggesellschaften.
    Wird auch die Wirtschaftlichkeit der Reparatur bewertet?
    Ja, das Reparaturkonzept berücksichtigt neben der technischen Umsetzbarkeit auch eine Einschätzung der Kosten im Verhältnis zum Schaden.
    Kontakt

    Wenn die Werkstatt fragt, auf welcher Grundlage sie instand setzen soll

    Beschreiben Sie uns das Schadenereignis und das betroffene Bauteil. Wir sagen Ihnen, ob eine Begutachtung vor Ort nötig ist und welche Unterlagen die Werkstatt für die Instandsetzung ohnehin brauchen wird.
    Direktkontakt
    Dr. Thomas Steiner
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