Die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität legen für Teilsysteme wie Fahrzeuge, Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung und Verkehrsbetrieb technische Mindestanforderungen fest, damit Fahrzeuge und Infrastruktur unterschiedlicher Hersteller und Länder grenzüberschreitend zusammenwirken können. Rechtsgrundlage ist die europäische Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797, die TSI selbst ergehen als eigenständige EU-Verordnungen und gelten seit 2015 unmittelbar in den Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz. Für neue, umgerüstete oder erneuerte Teilsysteme ist eine EG-Prüfung durch eine benannte Stelle erforderlich, bevor ein Inverkehrbringen zulässig ist. Bekannte Beispiele sind die TSI für Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr sowie die TSI für Zugsteuerung und Zugsicherung.