Die Norm legt einheitliche Anforderungen an Zertifizierungsstellen fest, die Personen zertifizieren, und sichert dadurch Objektivität, Transparenz und internationale Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Kompetenzbewertung. Ein wesentliches Merkmal ist die Abnahme einer eigenständigen Prüfung auf Basis klar definierter, objektiver Kompetenzkriterien, wobei die Zertifizierung selbst zeitlich befristet ist und regelmäßig durch eine Rezertifizierung erneuert werden muss. Für Sachverständige ist die Zertifizierung nach dieser Norm durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle rechtlich bedeutsam und wird von Gerichten sowie Behörden regelmäßig als gleichwertig zur öffentlichen Bestellung angesehen. Die Norm selbst bildet dabei nur die organisatorische Grundlage, die konkreten inhaltlichen Prüfungskriterien legen die einzelnen Zertifizierungsprogramme fest.