Im Schadenfall beauftragt der Versicherer einen Sachverständigen, um Schadenhergang, betroffene Sachen und Schadenhöhe unter Bezug auf den vereinbarten Versicherungswert zu ermitteln, etwa Zeit-, Neu- oder gemeinen Wert. Anders als das Gerichtsgutachten dient das Versicherungsgutachten zunächst der außergerichtlichen Regulierung und bildet die technische Grundlage für die Entscheidung des Versicherers. Maßgeblich ist dabei die Neutralität der Bewertung, da sich auch Dritte wie Banken oder andere Versicherer auf das Ergebnis verlassen. Das Versicherungsvertragsgesetz sieht in bestimmten Fällen ein Sachverständigenverfahren zur verbindlichen Feststellung der Schadenhöhe vor, das eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kann.