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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Aufstellung erwarteter Kosten, die Material, Arbeitszeit und Ersatzteile umfasst, und dient in der Schadenregulierung als erste Entscheidungsgrundlage. Anders als ein Schadgutachten enthält er keine unabhängige Beweissicherung, keine eigenständige Wertermittlung zu Wiederbeschaffungs- oder Restwert und keine Feststellung des tatsächlichen Schadenhergangs. Bei kleineren Schäden akzeptieren Versicherer teilweise die sogenannte fiktive Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags, ohne dass eine Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Für die Beurteilung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder komplexerer Streitfälle reicht ein einfacher Kostenvoranschlag in der Regel nicht aus, hier wird ein vollständiges Gutachten benötigt.