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Geplante Instandhaltung

Die geplante Instandhaltung umfasst zeit- oder zustandsbasierte, vorbeugende Maßnahmen, die von der zuständigen Instandhaltungsabteilung eigenständig geplant und mit entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden. Sie ergänzt die autonome Instandhaltung durch das Bedienpersonal, das vor allem einfache Routineaufgaben übernimmt, während die Fachinstandhaltung komplexere, planbare Eingriffe wie größere Überholungen, den Austausch kritischer Komponenten oder eine detaillierte technische Diagnose verantwortet. Grundlage für eine wirksame geplante Instandhaltung sind belastbare Instandhaltungspläne, die vorhandene Ausfallhistorie sowie zunehmend auch zustandsbasierte Sensordaten für eine vorausschauende Instandhaltung. Die enge Abstimmung beider Instandhaltungsarten maximiert in der Praxis sowohl die Anlagenverfügbarkeit als auch die tatsächliche Lebensdauer der eingesetzten Technik.


Quelle

Nakajima/JIPM (TPM-Säulen); DIN 31051.