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Privat- und Parteigutachten im System Bahn

Wer einen technischen Streit führt oder vermeiden will, braucht zuerst eine belastbare Einschätzung der Sachlage. Ein Privatgutachten liefert sie, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Es zeigt auch dann ein klares Bild, wenn die eigene Position schwächer ist als angenommen.
Ein Privatgutachten ist prozessual kein Beweismittel, sondern qualifizierter Parteivortrag. Das klingt nach einer Einschränkung, ist aber der eigentliche Hebel, denn das Gericht muss sich damit auseinandersetzen. Kann der gerichtlich bestellte Sachverständige die erhobenen Einwendungen nicht ausräumen, ist ein weiteres Gutachten einzuholen.
Ein Privatgutachten entscheidet den Streit nicht. Es entscheidet oft darüber, ob es überhaupt zum Streit kommt.
Sachverständiger prüft technische Unterlagen zu einem Schienenfahrzeug für ein Parteigutachten

Worum es bei Privat- und Parteigutachten geht

Wir erstellen Privat- und Parteigutachten für eine Seite, arbeiten inhaltlich aber nach denselben Maßstäben wie bei einem gerichtlichen Auftrag. Ein Gutachten, das erkennbar auf ein Wunschergebnis hinarbeitet, verliert im Verfahren jede Wirkung und schadet der Position, die es stützen soll.

Häufigster Anlass ist die fachliche Prüfung eines vorliegenden Gerichtsgutachtens. Das Gericht würdigt ein Privatgutachten nach § 286 ZPO frei. Bleiben die darin erhobenen Einwendungen auch nach schriftlicher Ergänzung und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen offen, hat das Gericht nach § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einzuholen.

Typische Einsatzfälle


Ein Gerichtsgutachten kommt zu einem technisch fragwürdigen Ergebnis
Vor einer Klage soll geklärt werden, ob die eigene Position technisch trägt
In einer Verhandlung stehen zwei technische Darstellungen gegeneinander
Vor Kauf oder Übernahme von Fahrzeugen fehlt eine unabhängige Zustandsbewertung
Lieferant und Betreiber streiten über die Ursache eines Bauteilversagens
Eine interne Entscheidung braucht eine fachliche Einschätzung von außen
Vorgehen

Unser Vorgehen

Auch ohne gerichtlichen Rahmen folgt die Begutachtung einem strukturierten, nachvollziehbaren Ablauf aus Unterlagenprüfung, technischer Untersuchung und gutachterlicher Bewertung.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Eine belastbare Einschätzung der eigenen technischen Position, auch wenn sie unbequem ausfällt
    • Fachlich begründete Einwendungen gegen ein vorliegendes Gutachten
    • Eine Grundlage für die außergerichtliche Einigung
    • Dokumentation in einer Form, die sich in ein Verfahren einbringen lässt
    • Vertrauliche Bearbeitung und Abstimmung ausschließlich mit dem Auftraggeber
    • Von der Deutschen Akkreditierungsstelle benannter Fachexperte für den Schienenverkehr
    FAQ

    Häufige Fragen
    zu Privat- und Parteigutachten

    Was ist der Unterschied zwischen einem Parteigutachten und einem Gerichtsgutachten?
    Ein Parteigutachten wird im Auftrag einer einzelnen Partei erstellt und dient deren eigener Einschätzung, während ein Gerichtsgutachten neutral im Auftrag eines Gerichts erstellt wird.
    Kann ein Privatgutachten später in einem Gerichtsverfahren verwendet werden?
    Ja, ein privat eingeholtes Gutachten kann als fachliche Stellungnahme in ein späteres Verfahren eingebracht werden, ersetzt dort aber kein gerichtlich bestelltes Gutachten.
    Für wen sind Parteigutachten sinnvoll?
    Sinnvoll sind sie für Unternehmen und Privatpersonen, die vor einer Entscheidung, Verhandlung oder möglichen Auseinandersetzung eine fachliche Einschätzung benötigen.
    Wie vertraulich wird ein Parteigutachten behandelt?
    Die Bearbeitung erfolgt vertraulich und wird ausschließlich mit dem Auftraggeber abgestimmt.
    Kontakt

    Wenn ein Gutachten vorliegt, das technisch nicht überzeugt

    Senden Sie uns das vorliegende Gutachten oder eine Beschreibung der strittigen Frage. Nach einer ersten Durchsicht sagen wir Ihnen, ob es fachliche Ansatzpunkte gibt, die eine gutachterliche Stellungnahme rechtfertigen.
    Direktkontakt
    Dr. Thomas Steiner
    Jetzt anfragen