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Gutachten im Strafverfahren nach Eisenbahnunfällen
Worum es bei Strafverfahren geht
Im Ermittlungsverfahren beauftragt die Staatsanwaltschaft den Sachverständigen, im Hauptverfahren das Gericht. Die Fragestellung ist eng gefasst und bezieht sich auf einen konkreten Vorwurf. Wir beantworten sie und weiten sie nicht aus, auch wenn technisch mehr zu sagen wäre.
Typische Fragen betreffen den technischen Zustand vor dem Ereignis und die Frage, ob ein Bauteilversagen bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wäre. Die zweite entscheidet häufig über den Ausgang des Verfahrens.
Für Schienenfahrzeuge und Eisenbahninfrastruktur sind öffentlich bestellte Sachverständige selten. § 73 Abs. 2 StPO lässt die Bestellung anderer Sachverständiger zu, wenn besondere Umstände es erfordern. Dr. Thomas Steiner ist von Staatsanwaltschaften wiederholt mit Gutachten zu Eisenbahnunfällen beauftragt worden.
Typische Einsatzfälle
Unser Vorgehen
Ihre Vorteile im Überblick
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Eine Beantwortung genau der Frage, die im Auftrag steht
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Trennung zwischen gesicherten Feststellungen und gutachterlicher Bewertung
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Technische Sachverhalte, dargestellt für juristische Leser
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Erläuterung der Feststellungen in der Hauptverhandlung
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Klare Abgrenzung zur Sicherheitsuntersuchung nach § 5b AEG
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Von Staatsanwaltschaften wiederholt mit Gutachten zu Eisenbahnunfällen beauftragt