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Eisenbahninfrastruktur
Weichenprüfung im Gleisoberbau
Eine Weiche ist das einzige Oberbaubauteil mit beweglichen Teilen unter Last. Verschleiß tritt deshalb an Stellen auf, die eine Sichtprüfung des Gleises nicht erfasst. Wir nehmen die Maße auf und bewerten den Befund gegen das für Ihre Anlage geltende Regelwerk.
Für die Eisenbahnen des Bundes regelt die Richtlinie 821.2005 der DB, wie Weichen zu inspizieren sind. Für nichtbundeseigene Bahnen gelten stattdessen die Oberbaurichtlinien des VDV. Wer eine Anschluss- oder Werkbahn betreibt, misst also nach anderen Maßstäben als das Netz.
An einer Weiche entscheidet nicht der Gesamteindruck, sondern das Maß an der Zunge.
Worum es bei Weichenprüfung geht
Aufgenommen werden die geometrischen Größen der Weiche. Dazu gehören Spurweite und Leitweite, die Rillenweiten an Herzstück und Radlenker sowie das Anliegen der Zunge. Hinzu kommt die Sichtprüfung der Bauteile, die unter Last arbeiten.
Typische Befunde betreffen Ausbrüche an der Zungenvorrichtung und Verschleiß an der Herzstückspitze. Ob ein Befund einen Grenzwert erreicht, hängt vom Regelwerk und von der zulässigen Geschwindigkeit ab. Wir nennen im Bericht den gemessenen Wert und den Maßstab, an dem wir ihn beurteilt haben.
Bei Verdacht auf einen Werkstofffehler ergänzen wir die Messung um zerstörungsfreie Prüfung. Wirbelstrom erfasst oberflächennahe Rollkontaktermüdung, Ultraschall findet Fehler im Werkstoffinneren.
Typische Einsatzfälle
Ein Verschleißmaß an der Weiche liegt nahe am Grenzwert
An einer Zunge ist ein Ausbruch aufgetreten
Die Zunge liegt nicht mehr sauber an
Nach dem Einbau soll die Weiche vor der Freigabe geprüft werden
Für eine Anschlussbahn fehlt eine dokumentierte Prüfung
Betreiber und Baufirma sind sich über den Zustand nach der Abnahme uneinig
Vorgehen
Unser Vorgehen
Die Weichenprüfung folgt einem festen Ablauf aus Klärung des anzuwendenden Regelwerks, Vor-Ort-Messung und dokumentierter Bewertung.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.
Ihre Vorteile im Überblick
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Gemessene Werte mit Angabe des Maßstabs, an dem sie beurteilt wurden
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Bewertung nach dem für Ihre Anlage geltenden Regelwerk
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Ergänzende zerstörungsfreie Prüfung bei Verdacht auf Werkstofffehler
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Eine Dokumentation, die sich in der Instandhaltungsplanung weiterverwenden lässt
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Einschätzung der Restnutzungsdauer statt reiner Zustandsbeschreibung
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Von der DAkkS benannter Fachexperte für das Inspektionsprogramm Oberbau
FAQ
Häufige Fragen
zur Weichenprüfung
Nach welchem Regelwerk wird eine Weiche geprüft?
Bei den Eisenbahnen des Bundes gilt die Richtlinie 821.2005 der DB, bei nichtbundeseigenen Bahnen gelten die Oberbaurichtlinien des VDV. Welcher Maßstab angewendet wurde, steht im Bericht, weil die Grenzwerte voneinander abweichen können.
Welche Maße werden an einer Weiche aufgenommen?
Aufgenommen werden Spurweite und Leitweite, die Rillenweiten an Herzstück und Radlenker sowie das Anliegen der Zunge. Hinzu kommt die Sichtprüfung der Bauteile, die unter Last arbeiten.
Wann ist eine zerstörungsfreie Prüfung an der Weiche sinnvoll?
Wenn ein Werkstofffehler vermutet wird, den die Sichtprüfung nicht erfasst. Wirbelstrom zeigt oberflächennahe Rollkontaktermüdung, Ultraschall findet Fehler im Werkstoffinneren.
Gilt die Weichenprüfung auch für Anschluss- und Werkbahnen?
Ja. Dort gelten allerdings andere Regelwerke als im Netz der Eisenbahnen des Bundes. Wir klären vor der Prüfung, welcher Maßstab für Ihre Anlage anzuwenden ist.
Was enthält der Bericht zu einer Weichenprüfung?
Die gemessenen Werte, den Maßstab, an dem sie beurteilt wurden, und die Befunde an den beweglichen Bauteilen. Dazu eine Einschätzung, welche Befunde kurzfristig zu behandeln sind.
Kontakt
Wenn ein Maß am Grenzwert liegt und die Entscheidung Geld kostet
Nennen Sie uns Weichenform, Baujahr und den auffälligen Befund. Wir sagen Ihnen, welche Messungen sinnvoll sind und ob eine ergänzende zerstörungsfreie Prüfung nötig wird.
Direktkontakt
Dr. Thomas Steiner
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