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Zeitwert

Der Zeitwert ist der Gegenbegriff zum Neuwert. Vom Neuwert wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Betrag abgezogen, sodass der tatsächliche wirtschaftliche Wert eines gebrauchten Assets entsteht. Im Versicherungsvertragsgesetz wird der Versicherungswert grundsätzlich als Zeitwert verstanden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Versicherer setzen die Wertminderung häufig über pauschale Prozentabzüge an, in der Sachversicherung fließen zusätzlich Betriebszustand, Wartungshistorie und technische Nutzungsdauer in die Bewertung ein. Vom Wiederbeschaffungswert unterscheidet sich der Zeitwert dadurch, dass Letzterer die aktuellen Marktkosten für ein gleichwertiges Ersatzasset abbildet, unabhängig vom Alter des ursprünglichen Assets.


Quelle

§ 52 VVG; versicherungsrechtliche Fachliteratur.