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System Bahn

System Bahn bezeichnet das Eisenbahnwesen als integriertes Gesamtsystem, dessen Teilsysteme eng aufeinander abgestimmt sind: Fahrzeuge, Fahrweg und Infrastruktur, Energieversorgung, Leit- und Sicherungstechnik, der laufende Betrieb sowie der rechtlich-organisatorische Rahmen. Der Begriff betont ausdrücklich das enge Zusammenwirken technischer, betrieblicher und rechtlicher Komponenten, die in der Praxis nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. Die europäische Interoperabilitätsrichtlinie strukturiert das Eisenbahnsystem entsprechend in strukturelle und funktionale Teilsysteme, für die jeweils eigene technische Spezifikationen gelten. Seit der deutschen Bahnreform von 1994 wurden zudem die Rollen von Verkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreiber, Fahrzeughalter und Instandhaltungsverantwortlichem systematisch voneinander getrennt.


Verwandte Begriffe

Quelle

Richtlinie (EU) 2016/797; Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG); Fachliteratur „Systemwissen Eisenbahn“.