Nach DIN 25003 sind Schienenfahrzeuge spurgebundene Fahrzeuge, die sich grundlegend nach Antrieb und Nutzungszweck unterscheiden. Triebfahrzeuge wie Lokomotiven, Triebköpfe und Triebwagen verfügen über einen eigenen Antrieb. Eine Lokomotive befördert dabei Wagen und hat, abgesehen von Sonderformen wie Gepäcklokomotiven, keinen eigenen Nutzlastraum. Ein Triebzug ist demgegenüber eine im Regelbetrieb nicht trennbare, selbstfahrende Einheit mit eigenem Nutzlastraum, die nur in der Werkstatt getrennt werden kann. Güterwagen sind grundsätzlich antriebslos, ihre Bauform richtet sich nach dem jeweiligen Ladegut, die einschlägige Bau- und Betriebsordnung unterteilt Wagen nach ihrem Hauptverwendungszweck in Reisezug- und Güterwagen.