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Gutachten im Strafverfahren nach Eisenbahnunfällen

Nach einem schweren Eisenbahnunfall laufen zwei Untersuchungen nebeneinander, die unterschiedliche Fragen beantworten. Wir erstatten Gutachten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, im Auftrag von Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung klärt nach § 5b AEG die Ursachen eines gefährlichen Ereignisses, um daraus Sicherheitsempfehlungen abzuleiten. Ihre Untersuchung dient ausdrücklich nicht dazu, ein Verschulden festzustellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt parallel und mit anderem Ziel, ihre Befugnisse bleiben davon unberührt. Wer beide Verfahren gleichzeitig erlebt, verwechselt sie leicht.
Der Bericht der Unfalluntersuchung beantwortet die Frage nicht, um die es im Strafverfahren geht.

Worum es bei Strafverfahren geht

Im Ermittlungsverfahren beauftragt die Staatsanwaltschaft den Sachverständigen, im Hauptverfahren das Gericht. Die Fragestellung ist eng gefasst und bezieht sich auf einen konkreten Vorwurf. Wir beantworten sie und weiten sie nicht aus, auch wenn technisch mehr zu sagen wäre.

Typische Fragen betreffen den technischen Zustand vor dem Ereignis und die Frage, ob ein Bauteilversagen bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wäre. Die zweite entscheidet häufig über den Ausgang des Verfahrens.

Für Schienenfahrzeuge und Eisenbahninfrastruktur sind öffentlich bestellte Sachverständige selten. § 73 Abs. 2 StPO lässt die Bestellung anderer Sachverständiger zu, wenn besondere Umstände es erfordern. Dr. Thomas Steiner ist von Staatsanwaltschaften wiederholt mit Gutachten zu Eisenbahnunfällen beauftragt worden.

Typische Einsatzfälle


Die Staatsanwaltschaft benötigt ein Gutachten zum technischen Zustand vor dem Ereignis
Nach einem Unfall steht die Frage im Raum, ob ein Mangel erkennbar war
Ein Beschuldigter braucht eine fachliche Prüfung des Ermittlungsgutachtens
Der Bericht der Unfalluntersuchung beantwortet die strafrechtliche Frage nicht
Instandhaltungsunterlagen sollen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden
Ein Unternehmen ist von Ermittlungen betroffen und braucht eine eigene technische Einordnung
Vorgehen

Unser Vorgehen

Die Bearbeitung folgt dem Auftrag der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, von der Aktenprüfung über die technische Untersuchung bis zur schriftlichen Erstattung.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.

    Ihre Vorteile im Überblick

    • Eine Beantwortung genau der Frage, die im Auftrag steht
    • Trennung zwischen gesicherten Feststellungen und gutachterlicher Bewertung
    • Technische Sachverhalte, dargestellt für juristische Leser
    • Erläuterung der Feststellungen in der Hauptverhandlung
    • Klare Abgrenzung zur Sicherheitsuntersuchung nach § 5b AEG
    • Von Staatsanwaltschaften wiederholt mit Gutachten zu Eisenbahnunfällen beauftragt
    FAQ

    Häufige Fragen
    zu Gutachten im Strafverfahren

    Was unterscheidet ein Gutachten im Strafverfahren von der Untersuchung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung?
    Die Bundesstelle klärt nach § 5b AEG die Ursachen eines gefährlichen Ereignisses, um daraus Sicherheitsempfehlungen abzuleiten. Ihre Untersuchung dient ausdrücklich nicht dazu, ein Verschulden festzustellen. Ein Gutachten im Strafverfahren beantwortet dagegen genau die Frage, die Staatsanwaltschaft oder Gericht gestellt haben. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.
    Wer beauftragt den Sachverständigen im Strafverfahren?
    Im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft, in der Hauptverhandlung das Gericht. Die Auswahl trifft die beauftragende Stelle, nicht eine der Verfahrensbeteiligten.
    Kann ich als Beschuldigter oder als betroffenes Unternehmen ein eigenes Gutachten einholen?
    Ja. Ein privat beauftragtes Gutachten liefert die fachliche Grundlage, um ein vorliegendes Ermittlungsgutachten zu prüfen und Einwendungen zu formulieren. Wie es prozessual eingebracht wird, entscheidet die Verteidigung, das ist eine rechtliche und keine technische Frage.
    Welche Unterlagen werden für ein Gutachten nach einem Eisenbahnunfall benötigt?
    In der Regel die Instandhaltungsdokumentation des betroffenen Fahrzeugs oder Bauwerks mit den Prüfnachweisen der letzten Fristen. Dazu kommen die Ereignisdaten und, soweit der Verfahrensstand es zulässt, der Zugang zum Objekt selbst.
    Muss der Sachverständige in der Hauptverhandlung erscheinen?
    Auf Ladung des Gerichts ja. Das Gutachten wird dort mündlich erläutert, und die Verfahrensbeteiligten können Fragen dazu stellen. Ein Gutachten, das dieser Erläuterung nicht standhält, hat das Verfahren nicht weitergebracht.
    Was passiert bei einem möglichen Interessenkonflikt?
    Wir prüfen vor jeder Zusage, ob eine frühere Zusammenarbeit mit einem Verfahrensbeteiligten vorliegt, und legen sie offen. Bei erkennbarem Konflikt nehmen wir den Auftrag nicht an. Eine spätere Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kostet das Verfahren mehr Zeit als eine Absage am Anfang.
    Kontakt

    Wenn nach dem Unfall die technische Frage offenbleibt

    Nennen Sie uns das Ereignis, das betroffene Fahrzeug oder Bauwerk und den Stand des Verfahrens. Wir prüfen kurzfristig, ob die Fragestellung in unser Fachgebiet fällt und ob eine Beauftragung ohne Interessenkonflikt möglich ist.
    Direktkontakt
    Dr. Thomas Steiner
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