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Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)
Der Begriff Eisenbahnverkehrsunternehmen ist ein Rechtsbegriff des europäischen und deutschen Eisenbahnrechts und wird im Allgemeinen Eisenbahngesetz konkretisiert. Danach sind Eisenbahnverkehrsunternehmen alle Eisenbahnen, die Verkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen tatsächlich erbringen, wobei sie die eigentliche Traktion des Fahrzeugs sicherstellen müssen, was auch Fahrzeughalter einschließen kann. Eisenbahnverkehrsunternehmen verkehren dabei auf den Schienenwegen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen, sofern sie nicht selbst zugleich Infrastrukturbetreiber sind. Für die Teilnahme am übergeordneten Schienennetz benötigen sie zwingend eine eigene Unternehmensgenehmigung, eine Sicherheitsbescheinigung mit funktionierendem Sicherheitsmanagementsystem sowie eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Auf dem deutschen Schienennetz sind mehrere hundert solcher Unternehmen tätig.