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Instandhaltung

Instandhaltung umfasst nach DIN 31051 die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Managementmaßnahmen während des Lebenszyklus einer Einheit, mit denen deren funktionsfähiger Zustand erhalten oder wiederhergestellt wird. Die Norm unterscheidet dabei vier Grundmaßnahmen: Wartung zur Verzögerung des Abbaus des Abnutzungsvorrats, Inspektion zur Feststellung und Beurteilung des tatsächlichen Ist-Zustands, Instandsetzung zur Wiederherstellung des Soll-Zustands sowie Verbesserung zur Steigerung der Zuverlässigkeit ohne Änderung der ursprünglichen Funktion. Zusammen mit der europäischen Norm zu Instandhaltungsbegriffen bildet DIN 31051 die normative Grundlage für Instandhaltungsfragen, auch bei Bahnoberbau und Schienenfahrzeugen.