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Gutachten und Prüfungen an Beförderungsanlagen

Worum es bei Beförderungsanlagen geht
Wir bewerten Seilführung, Klemmen, Antrieb und Bremssysteme sowie Stützen und Fundamente. Grundlage sind die Unterlagen der Anlage und ein Befund vor Ort. Bewertet wird die Ausführungsqualität, nicht allein die Frage, ob die Anlage im Moment funktioniert.
Die Seilbahnverordnungen der Länder verlangen vom Betreiber, Sachverständige hinzuzuziehen, wenn die eigenen Möglichkeiten im Betrieb nicht ausreichen. Genau dort setzen wir an, etwa nach einem Umbau oder bei einer Auseinandersetzung mit dem Hersteller. Ein Beispiel aus der Praxis ist die gutachterliche Stellungnahme zur Ausführung einer Wasserskiliftanlage im Auftrag eines kommunalen Betriebs.
Typische Einsatzfälle
Unser Vorgehen
Ihre Vorteile im Überblick
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Eine Bewertung, die das Landesrecht des Standorts berücksichtigt
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Unterlagen, die im behördlichen Verfahren ohne Nachforderung durchgehen
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Unabhängigkeit gegenüber Hersteller und Wartungsfirma
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Erfahrung mit Seilbahn-, Sessellift- und Schleppliftanlagen
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Beurteilung der Ausführungsqualität, nicht allein der Funktion
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Bestätigte Referenz eines kommunalen Anlagenbetreibers
Häufige Fragen
zu Beförderungsanlagen
Die Prüfmethodik – technische Unterlagenanalyse, Vor-Ort-Begutachtung und gutachterliche Bewertung – ist grundsätzlich auf Seilbahnen, Sessel- und Schlepplifte sowie vergleichbare Anlagen übertragbar. Ob eine konkrete Anlage fachlich passt, klären wir am besten im persönlichen Erstgespräch.
Kommunen, Betreiber, Versicherer sowie Parteien in technischen Streitfällen.
Nach Klärung der Fragestellung folgen Unterlagenprüfung, Vor-Ort-Begutachtung und eine schriftliche, nachvollziehbare Bewertung.