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Gutachten und Prüfungen zur Eisenbahninfrastruktur
Oberbau, Weichen, Schwellen und Oberleitung altern unterschiedlich schnell und versagen auf unterschiedliche Weise. Wir bewerten den Zustand am Bauteil und ordnen ein, ob eine Feststellung ausreicht oder ob eine gezielte Prüfung nötig ist.
Der Oberbau ist kein einheitliches Bauteil. Eine Weiche verschleißt an Zunge und Herzstück, eine Holzschwelle verliert ihre Tragfähigkeit durch Fäulnis, eine Betonschwelle kann von innen geschädigt sein ohne sichtbare Anzeichen, und die Oberleitung folgt wieder eigenen Regeln. Jede dieser Fragen verlangt ein anderes Prüfverfahren.
Wer alle Schwellen gleich prüft, findet an keiner das, was zählt.
Worum es bei Eisenbahninfrastruktur geht
Für die Inspektion des Oberbaus gilt bei den Eisenbahnen des Bundes die Richtlinie 821 der DB, für nichtbundeseigene Eisenbahnen dagegen die Oberbaurichtlinien des VDV. Anschlussbahnen, Werkbahnen und kommunale Betreiber arbeiten deshalb nach anderen Maßstäben als das Netz. Wir kennen beide Regelwerke und sagen Ihnen, welches für Ihre Anlage gilt.
Neben dem Oberbau begutachten wir Oberleitungsanlagen und ortsfeste Anlagen im Bahnumfeld, etwa Kran- und Verladeeinrichtungen. Dr. Thomas Steiner ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle als Fachexperte benannt, unter anderem für Inspektionen an Bahninfrastruktur und für das Inspektionsprogramm Oberbau.
Typische Einsatzfälle
An einer Weiche liegen die Verschleißmaße nahe an den Grenzwerten
Holzschwellen zeigen Fäulnis und die Restnutzungsdauer ist unklar
An Betonschwellen treten Risse auf, deren Ursache offen ist
Nach Bauarbeiten weicht die Gleislage von der Planung ab
An der Oberleitung ist ein Schaden aufgetreten und der Verursacher ist strittig
Eine Kran- oder Verladeanlage im Gleisbereich soll vor Inbetriebnahme bewertet werden
Vorgehen
Unser Vorgehen
Das Vorgehen richtet sich nach Anlage, Anlass und Fragestellung. Im Kern folgt es einem klaren, nachvollziehbaren Ablauf.
01
Erstgespräch & Einordnung
Klärung von Anlass, Anlage und Fragestellung: Um welches Fahrzeug, welche Infrastruktur oder welche Anlage geht es, was soll bewertet werden und für wen? Dabei wird auch geklärt, ob ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine technische Expertise das passende Format ist und welche Unterlagen benötigt werden. Auf dieser Basis erhalten Sie eine Einschätzung zu Umfang, Ablauf und Aufwand.
02
Unterlagenprüfung
Sichtung der technischen Dokumentation, darunter Pläne, Zeichnungen, Instandhaltungsnachweise, Prüfprotokolle, Schadensmeldungen und vorhandene Vorgutachten. Geprüft wird, ob die Unterlagen vollständig und schlüssig sind und welche Punkte vor Ort verifiziert werden müssen. Lücken in der Dokumentation werden benannt und beim Auftraggeber nachgefordert.
03
Vor-Ort-Begutachtung
Technische Untersuchung am Objekt: Aufmaß, Sichtprüfung, Zustandsaufnahme und fotografische Dokumentation der relevanten Befunde. Je nach Fragestellung werden Messungen durchgeführt oder Prüfverfahren eingesetzt. Alle Befunde werden so erhoben und dokumentiert, dass sie später nachvollziehbar belegt werden können.
04
Bewertung & Dokumentation
Gutachterliche Stellungnahme mit Ergebnis und Begründung: Die Befunde werden bewertet, technische Ursachen und Zusammenhänge werden dargestellt und das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert. Je nach Auftrag umfasst das Gutachten auch eine Kosteneinschätzung, ein Reparaturkonzept oder eine Wertermittlung. Aufbau und Begründungstiefe sind so gehalten, dass das Dokument gegenüber Versicherern, Gerichten oder Behörden verwendbar ist.
05
Abstimmung
Klärung offener Punkte mit Auftraggeber, Behörde, Versicherer oder weiteren Beteiligten. Zwischenergebnisse werden eingeordnet, fehlende Informationen nachgefordert und der weitere Untersuchungsumfang bei Bedarf angepasst. So ist vor der abschließenden Bewertung klar, welche Fragen das Gutachten beantworten muss.
Ihre Vorteile im Überblick
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Zuordnung des richtigen Prüfverfahrens zum jeweiligen Bauteil
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Kenntnis der Regelwerke für das Netz und für nichtbundeseigene Bahnen
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Von der DAkkS benannter Fachexperte für Inspektionen an Bahninfrastruktur
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Bewertung von Oberbau und Oberleitung durch dieselbe Stelle
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Beurteilung der Restnutzungsdauer statt reiner Zustandsbeschreibung
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Einordnung, ob eine Laborprüfung erforderlich wird
FAQ
Häufige Fragen
zu Eisenbahninfrastruktur
Was zählt zur Eisenbahninfrastruktur im Sinne dieser Begutachtung?
Zur Eisenbahninfrastruktur zählen insbesondere Gleisoberbau, Weichen und Kreuzungen, Schwellen, Oberleitungsanlagen sowie ortsfeste technische Anlagen wie Kran- und Verladeeinrichtungen im Bahnumfeld.
Wann ist eine gutachterliche Bewertung der Infrastruktur sinnvoll?
Relevant ist eine gutachterliche Bewertung insbesondere bei Verdacht auf Verschleiß oder Mängel, im Rahmen von Abnahmen nach Neubau oder Umbau, bei Schadenfällen sowie bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und ausführendem Unternehmen.
Wer beauftragt typischerweise Gutachten zur Eisenbahninfrastruktur?
Auftraggeber sind unter anderem Infrastrukturbetreiber, Baufirmen, Versicherer sowie Gerichte und Anwälte im Rahmen technischer Streitfälle.
Wie läuft eine Vor-Ort-Begutachtung ab?
Nach Prüfung der vorliegenden technischen Unterlagen erfolgt eine Vor-Ort-Begutachtung der betroffenen Anlage. Die Feststellungen werden dokumentiert und fließen in eine nachvollziehbare, gutachterlich belastbare Bewertung ein.
Kontakt
Wenn am Oberbau ein Befund vorliegt und das passende Prüfverfahren fehlt
Nennen Sie uns die betroffene Anlage und ob es sich um eine Strecke der Eisenbahnen des Bundes oder um eine nichtbundeseigene Bahn handelt. Wir sagen Ihnen, welches Regelwerk greift und welche Prüfung Ihre Frage beantwortet.
Direktkontakt
Dr. Thomas Steiner
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