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Beförderungsanlage

Nach der einschlägigen europäischen Verordnung ist eine Seilbahn ein aus Infrastruktur und mehreren Teilsystemen bestehendes Gesamtsystem zur Beförderung von Personen mittels Seilen. Darunter fallen Pendel-, Umlauf- und Sesselbahnen ebenso wie Schleppliftsysteme, bei denen Fahrgäste entlang einer festgelegten Fahrbahn gezogen werden, sowie Standseilbahnen. Die aktuell geltende europäische Verordnung löste eine ältere Richtlinie ab und schafft einen einheitlichen Rahmen für Sicherheitsanforderungen und Konformitätsbewertung solcher Anlagen innerhalb der EU. In Deutschland liegt die konkrete Zuständigkeit für Seilbahnen bei den einzelnen Bundesländern, die eigene Seilbahngesetze erlassen haben. Beförderungsanlagen sind aufgrund der Personenbeförderung sicherheitskritisch und unterliegen wiederkehrenden Prüfpflichten während ihres gesamten Betriebs.


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Quelle

Verordnung (EU) 2016/424; landesrechtliche Seilbahngesetze.