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Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für zentrale Sicherheits-, Aufsichts- und Genehmigungsaufgaben im deutschen Eisenbahnwesen: Es erteilt Unternehmensgenehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, verantwortet die Zulassung und das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, überwacht Infrastruktur und laufenden Betrieb und prüft die Einhaltung von Anforderungen aus den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität sowie aus dem Instandhaltungsrahmen. Zusätzlich nimmt es Bauaufsichtsaufgaben nach eigenen Verwaltungsvorschriften wahr. Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit ist vor allem das Allgemeine Eisenbahngesetz. Seit dem vierten europäischen Eisenbahnpaket kooperiert das Eisenbahn-Bundesamt zudem eng mit der Europäischen Eisenbahnagentur, die zentrale Zulassungs- und Sicherheitsfunktionen auf europäischer Ebene übernommen hat.


Verwandte Begriffe

Abkürzung

EBA

Quelle

Eisenbahn-Bundesamt (EBA); Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).