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Versicherungswert

Der Versicherungswert wird durch Vertrag, allgemeine Versicherungsbedingungen oder gesetzliche Vorgaben festgelegt und bestimmt letztlich die Höhe der Entschädigung im Schadenfall. In der Sachversicherung ist er nach dem Versicherungsvertragsgesetz grundsätzlich der gemeine Wert als objektiver Wertbegriff, sofern vertraglich nicht ausdrücklich Neu-, Zeit- oder Verkehrswert vereinbart wurden. Bei Gebäuden wird in der Praxis häufig der gleitende Neuwert angewandt, der jährlich anhand des Baupreisindex des Statistischen Bundesamts angepasst wird. Eine korrekte Bestimmung des Versicherungswerts ist entscheidend, um eine Unterversicherung zu vermeiden, bei der im Schadenfall nur ein anteiliger Betrag erstattet würde.